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Wenn man seinen Mitarbeitern Services oder Produkte zukommen lässt sieht das Finanzamt immer zu. Immer! Auch in Forst-Lausitz ist es deshalb wichtig daß man sich die steuerliche Behandlung von frischem Obst und Gemüse ansieht, welches z.B. ins Büro geliefert wird.
"Der berühmte Obstkorb fällt unter die sogenannten Aufmerksamkeiten, wie Kaffee, Wasser, Kekse. Hier gibt es keine Grenzen zu beachten.
Es muss sich aber im Rahmen des Üblichen halten. Wer Bedenken hat, sollte je Arbeitnehmer nicht mehr aufwenden als 44 EUR / Monat. Allerdings ist dieser Betrag oft bereits durch einen Tankgutschein ausgeschöpft.
Wir praktizieren daher schon seit Jahren und auch immer ohne Beanstandungen in Sozialversicherungsprüfungen / Finanzamtsprüfung die Verbuchung als Aufmerksamkeiten."
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